Der Verkäufer verkauft
das Kraftfahrzeug unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung! Der Käufer
verpflichtet sich das Kfz unverzüglich, spätestens innerhalb einer
Woche, auf sich umzumelden. Der Verkäufer erkennt ausdrücklich an,
dass das Kfz bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
bleibt. Während des Eigentumsvorbehalts hat der Verkäufer das
alleinige Besitzrecht am Kfz-Brief. Der Verkäufer versichert, dass
das Kfz und die Zubehörteile sein Eigentum sind und Rechte Dritter
daran nicht bestehen. |